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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 18 AS 272/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,122170
LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 18 AS 272/10 B ER (https://dejure.org/2010,122170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2010 - L 18 AS 272/10 B ER (https://dejure.org/2010,122170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - L 18 AS 272/10 B ER (https://dejure.org/2010,122170)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 18 AS 272/10
    Den 1998 bzw. 2001 geborenen Antragstellerinnen zu 2) und 3) sind Regelleistungen in der gesetzlichen Höhe (vgl. die bis zum 31. Dezember 2010 weiterhin anwendbare Vorschrift des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II; BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - juris) von jeweils 215,- EUR monatlich schon deshalb nicht zu gewähren, weil sie ein monatliches Kindergeld von (seit 1. Januar 2010) jeweils 184,- EUR sowie Unterhalt iHv 92,- EUR monatlich (Antragstellerin zu 2) bzw. 99,- EUR monatlich (Antragstellerin zu 3) erhalten.

    Damit ist der bei einer Regelleistung von 359,- EUR monatlich (vgl. die bis zum 31. Dezember 2010 weiterhin anwendbare Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II; BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - juris) nach vorläufiger Berücksichtigung des überschießenden Einkommens der Antragstellerinnen zu 2) und 3) verbleibende Restbedarf von 230,- EUR monatlich gedeckt.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 18 AS 272/10
    Zwar ist bei einer nicht möglichen vollständigen Aufklärung des Sachverhalts im gerichtlichen Eilverfahren vor dem Hintergrund der durch die SGB II-Leistungen gewährleisteten Sicherung einer menschenwürdigen Existenz grundsätzlich eine Folgenabwägung vorzunehmen, bei der sich die Gerichte schützend und fordernd vor die Grundrechte des Einzelnen zu stellen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927-929 mwN).
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